Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anatol Elert · Küchenchef auf Zeit · Fritz-Siegel-Straße 15 · 76829 Landau in der Pfalz
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von Anatol Elert (nachfolgend „Auftragnehmer“) als Küchenchef auf Zeit, Küchenleitung, operative Küchenunterstützung und Veranstaltungsküche gegenüber dem Auftraggeber.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher werden nicht beliefert.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB und der Konditionen, die bei Vertragsschluss gültig ist.
§ 2 Anfrage, Terminfreigabe und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, in Konditionen und in Angeboten sind freibleibend. Eine Anfrage des Auftraggebers ist eine unverbindliche Einsatzanfrage. Sie begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin.
(2) Der Auftraggeber erhält nach Eingang seiner Anfrage eine Eingangsbestätigung in Textform. Darin wird er gebeten zu bestätigen, dass er diese AGB und die Konditionen gelesen und verstanden hat. Die Bestätigung erfolgt über einen Bestätigungslink. Der Auftragnehmer speichert den Zeitpunkt der Bestätigung als Nachweis.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Einsatz in Textform verbindlich bestätigt („verbindliche Bestätigung“). Voraussetzung dafür sind die Bestätigung nach Absatz 2 und die Freigabe des Termins durch den Auftragnehmer. Bis zur verbindlichen Bestätigung ist der Termin unverbindlich vorgemerkt und kann vom Auftragnehmer anderweitig vergeben werden.
(4) Der Inhalt der verbindlichen Bestätigung (Einsatzzeitraum, Einsatzort, Art der Leistung, Vergütung) ist für den Einsatz maßgeblich.
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Küchenleistungen in der vereinbarten Art und im vereinbarten Zeitraum:
- Operative Küchenunterstützung: Mitarbeit im Küchenbetrieb, zum Beispiel am Posten oder in der Produktion.
- Küchenleitung (Küchenchef auf Zeit): zusätzlich Koordination des Teams, Produktions- und Warensteuerung, Qualitätskontrolle und Verantwortung für den Küchenablauf im vereinbarten Umfang.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer und bestimmt die Art der Ausführung im Rahmen des vereinbarten Leistungsziels selbst. Er wird nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers als Arbeitnehmer eingegliedert; arbeitsrechtliche Weisungsrechte bestehen nicht. Abstimmungen über Abläufe, Speisekarte, Zeiten und Qualitätsanforderungen bleiben davon unberührt.
(3) Je Einsatztag gilt eine Mindestbuchung von 6 Stunden. Mehrstunden werden nach Absprache erbracht und im Halbstundentakt abgerechnet (§ 4 Abs. 3). Gesetzliche Ruhepausen werden eingehalten.
(4) Der Auftragnehmer bringt seine persönliche Arbeitskleidung und sein persönliches Handwerkszeug (Messer) mit. Betriebsmittel, Geräte, Schutzausrüstung und Lebensmittel stellt der Auftraggeber.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den bei Vertragsschluss gültigen Konditionen. Dort sind insbesondere geregelt: die Stundensätze für Küchenleitung und operative Küchenunterstützung (gestaffelt nach 1. und 2. Einsatz sowie ab dem 3. Einsatz), der Kennenlernbonus (einmaliger Nachlass von 30 % auf die ersten 2 Stunden des ersten Einsatzes, unabhängig von der Einsatzdauer), der Zuschlag für kurzfristige Buchungen (unter 48 Stunden: zuzüglich 10 %), die Anfahrtspauschalen nach Fahrzeit sowie die Übernachtung nach tatsächlichem Aufwand.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Abgerechnet wird im Halbstundentakt nach der tatsächlich geleisteten Zeit: Jede angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde berechnet. Mindestens gilt die Mindestbuchung. Der Auftragnehmer führt einen Stundennachweis, den der Auftraggeber auf Wunsch am Einsatztag abzeichnet. Einwendungen gegen die abgerechneten Stunden sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang in Textform zu erheben.
(4) Für die Anfahrt gilt die einfache Fahrzeit ab Landau in der Pfalz (laut Routenplaner): bis 15 Minuten ist die Anfahrt inklusive, ab 15 bis unter 30 Minuten wird eine Pauschale von 25 Euro berechnet, ab 30 Minuten bis zu einer Stunde eine Pauschale von 45 Euro. Anfahrtswege von mehr als einer Stunde werden gesondert verhandelt; der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Einsatz mit einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde anzunehmen.
§ 5 Zahlung und Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann einen bestätigten Einsatz in Textform stornieren:
- bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: kostenfrei,
- ab 6 Tagen bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung für die Mindestbuchung,
- weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn oder bei Nichtantritt aus Gründen des Auftraggebers: 100 % der vereinbarten Vergütung für die Mindestbuchung.
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer rechnet ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb des Einsatzzeitraums an.
(3) Kann der Auftragnehmer den Einsatz wegen Krankheit, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht erbringen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um Ersatz oder einen Ersatztermin. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit § 8 nichts anderes bestimmt.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, weist den Auftragnehmer vor Ort in Küche, Geräte, Lager und betriebliche Abläufe ein und stellt einen sicheren, hygienisch einwandfreien Arbeitsplatz bereit. Er sorgt für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in seinem Betrieb.
(2) Der Auftraggeber bleibt als Lebensmittelunternehmer für die Lebensmittelsicherheit seines Betriebs, sein Hygiene- und HACCP-Konzept, die Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung, die Speisekarte und die Preise verantwortlich. Er stellt dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen (zum Beispiel die Allergenmatrix) rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftragnehmer arbeitet nach diesen Vorgaben.
(3) Verzögert sich der Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (zum Beispiel fehlende Einweisung oder fehlende Ware), wird die dadurch entstehende Wartezeit als Arbeitszeit vergütet.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf den Auftragswert des betroffenen Einsatzes begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
(4) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens in drei Jahren ab Entstehen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Schäden aus der Betriebsorganisation des Auftraggebers, aus von ihm vorgegebenen Rezepturen oder Allergenangaben und aus mangelhaften Betriebsmitteln ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer behandelt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Rahmen des Einsatzes bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus. Die Rezepturen und Unterlagen des Auftraggebers bleiben sein Eigentum. Das Fachwissen, die Arbeitstechniken und die eigenen Rezepte des Auftragnehmers bleiben bei ihm.
(2) Personenbezogene Daten verarbeitet der Auftragnehmer nach der Datenschutzerklärung unter anatol-elert.de/datenschutz.php. Zur Nachweisführung speichert er die Anfrage, den Zeitpunkt der Bestätigung dieser AGB und der Konditionen sowie die verbindliche Bestätigung.
§ 10 Textform und Online-Bestätigung
(1) Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können in Textform (zum Beispiel per E-Mail) abgegeben werden.
(2) Die Bestätigung per Bestätigungslink nach § 2 Abs. 2 gilt als Erklärung des Auftraggebers in Textform, dass er diese AGB und die Konditionen gelesen und verstanden hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Landau in der Pfalz.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.